Norderstedter Stadtlauf

Sicherheit & Haftung

Hinweise zu deiner Sicherheit

Jeder Starter trägt ausreichend Sorge für den Trainings- und Gesundheitszustand, insbesondere bei sportlichen Belastungen. Das Sanitätspersonal und die Streckenposten sind berechtigt, Teilnehmer bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers.

Bei Unwetterwarnung kann die Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden. Es erfolgt keine Erstattung des Startgeldes. Der Veranstalter ist berechtigt bzw. verpflichtet in Fällen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühren und keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Einsatzfahrzeuge des Veranstalters oder der Sicherheits- und Rettungskräfte sind von dem Fahrverbot auf der Strecke ausgenommen.

Verbandsaufsicht/ Haftung

Schleswig-Holsteinischer Leichtathletik-Verband e.V.
genehmigter Volkslauf.

Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl und sonstigen Schäden. Bei Unfällen gilt die Sportversicherung des Landessportverbands Schleswig-Holstein.

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